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Der Traum vom europäischen Einheitspatent
Vor knapp zehn Jahren unterzeichneten 24 europäische Staaten bereits ein Übereinkommen zur Einführung des Einheitlichen Patentgerichts (engl. Unified Patent Court = UPC). Das UPC soll bei seiner Implementierung die nationalen Patentgerichte seiner Vertragsmitglieder ablösen und damit die oberste Instanz hinsichtlich patent-juristischer Fragen werden. Mit diesem Schritt kommt der Traum vom europäischen Einheitspatent näher und könnte bald wahr werden.
Die Ratifizierung des Projekts verzögerte sich jedoch über die letzten Jahre enorm. Mit der erfolgreichen Zustimmung des österreichischen Parlaments Anfang 2022 nimmt der Plan zur Harmonisierung des Patentrechts tatsächlich konkret Form an. Eine vorläufige Anwendung erlaubt so nun die Schaffung des UPC als eigenständige internationale Organisation.
Doch was bedeutet die Einführung des UPC und folglich Europäischen Einheitspatents in naher Zukunft für neue Patentanmeldungen? In welchen Staaten gelten dann welche Patente? Was müssen inneuropäische und außereuropäische Patentinhaber beachten? Diese und weitere Fragen beantwortet unser Kunde Anaqua im Debattenmagazin „The European“ und bietet damit einen spannenden Einblick rund um das Thema Europäisches Einheitspatent.
Als Hersteller von Patentsoftware kann das US-amerikanische Unternehmen mit seiner Expertise tiefe Einblicke in die Funktionen und Vorteile des UPC sowie europäischen Einheitspatents gewähren. WORDUP PR berät und unterstützt Anaqua seit 2016 in seiner Pressearbeit sowie in der Planung und Ausführung von Fach-Events zu Intellectual-Property-Themen.